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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 22.05.2026
Vertragspartner / Firmierung
Vertragspartner ist die:
VillaWuff GmbH
Promenadenweg 5
2540 Grenchen
Schweiz
Handelsregisternummer: CH-036.4.060.280-4
Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE-246.082.334
Mehrwertsteuernummer: CHE-246.082.334 MWST
Wir treten in Offerten, auf unserer Website und in der Kundenkommunikation unter dem Firmennamen «VillaWuff GmbH» auf.
In diesen AGB bezeichnen «VillaWuff GmbH», «wir» oder «uns» die vorgenannte Gesellschaft.
1. Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
1.1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der VillaWuff GmbH (nachfolgend «wir»/«uns»), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt und sind ausgeschlossen, sofern wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
1.2 Vertragsgrundlagen / Transportleistungen
Für durch uns organisierte Transport- und Lieferleistungen (inkl. Organisation der Lieferung, Verzollung und Ablad) gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Transportbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen.
Diese Regelungen gelten ausschliesslich für Transport- und Lieferfragen. Für Kauf-, Gewährleistungs- und Mängelfragen gelten ausschliesslich diese Verkaufsbedingungen sowie die jeweilige Offerte oder Auftragsbestätigung.
Bei Widersprüchen haben diese Verkaufsbedingungen bzw. die schriftliche Offerte/Auftragsbestätigung Vorrang.
1.3 Angebote / Zwischenverkauf
Unsere Offerten sind freibleibend; Zwischenverkauf und Änderungen der Verfügbarkeit bleiben vorbehalten.
Geringfügige Mass-, Farb-, Ausstattungs- oder technische Abweichungen bleiben vorbehalten.
Abmessungen und Gewichte entsprechen den Angaben des Herstellers bzw. den üblichen ISO-Normen. Branchenübliche Toleranzen sind möglich.
1.4 Produktangaben & Bilder
Fotos auf unserer Website dienen teilweise als Beispiel- oder Musterbilder.
Gelieferte Container können je nach Baujahr, Hersteller, Verfügbarkeit oder Gebrauchszustand optisch abweichen, insbesondere hinsichtlich:
- Farbe
- Gebrauchsspuren
- Ausführung einzelner Komponenten
- Anzahl oder Position der Verschlussstangen
- Türbeschläge und weiterer Details
Angaben zu Baujahr, Hersteller oder technischen Daten können je nach Container variieren.
Alle Produktangaben erfolgen ohne Gewähr. Massgebend sind die Angaben in der Offerte/Auftragsbestätigung sowie die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Abholung gültigen Herstellerangaben.
Irrtümer und technische Änderungen bleiben vorbehalten.
1.5 Zustand
Gebrauchte Container weisen übliche Gebrauchsspuren auf, beispielsweise:
- Kratzer
- Beulen
- Lackschäden
- Oberflächenrost
- Reparaturstellen
- Ausbesserungen oder überlackierte Bereiche
Diese Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, sofern Dichtigkeit, Funktion und strukturelle Integrität gewährleistet sind.
Bei neuen oder neuwertigen Containern können durch Transport und Umschlag leichte Handling-Spuren entstehen, beispielsweise Abschürfungen, Kratzer oder kleine Beulen.
Solche branchenüblichen Spuren stellen ebenfalls keinen Mangel dar, sofern Dichtigkeit, Funktion und strukturelle Stabilität gewährleistet sind.
1.6 Verbindlichkeit
Verbindlich sind ausschliesslich die Angaben in der schriftlichen Offerte oder Auftragsbestätigung.
Bei Abweichungen zwischen Website, Produktinformationen und Offerte/Auftragsbestätigung haben letztere Vorrang.
1.7 Eigentumsvorbehalt & Zahlungsverzug
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der VillaWuff GmbH.
Wir sind berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eintragen zu lassen.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten anfallen.
Weitere Lieferungen können bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgestellt werden.
1.8 Sprachfassung
Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen.
Übersetzungen dienen ausschliesslich der Orientierung.
1.9 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen ausserhalb unserer Kontrolle, insbesondere:
- Naturereignissen
- Streiks
- behördlichen Massnahmen
- Lieferengpässen
- Transport- oder Logistikstörungen
verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Haftungsansprüche aufgrund solcher Ereignisse sind ausgeschlossen.
1.10 Haftung
Unsere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, einschliesslich entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungen, insbesondere Personen- und Produkthaftung sowie gesetzliche Mängelrechte gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR), soweit diese nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
Die Haftung ist zudem – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den Kaufpreis des betroffenen Containers beschränkt.
1.11 Kundenkreis (B2B & B2C)
Wir verkaufen Containerlösungen sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen.
1.12 Schriftform
Soweit in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, genügt die Textform per E-Mail.
2. Versand & Lieferung
2.1 Preisbasis / Übergabeort / Lieferklausel
Sofern nicht anders angegeben, gelten die Preise gemäss Offerte und Auftragsbestätigung.
Die Liefer- und Übergabebedingungen werden individuell in der jeweiligen Offerte festgelegt. Allfällige Transport-, Liefer- und Abladekosten werden transparent ausgewiesen.
2.2 Entladung
Der Ablad erfolgt durch uns, sofern dieser ausdrücklich bestellt wurde (z. B. mittels LKW-Kran/HIAB), oder durch den Auftraggeber selbst.
Wird die Entladung nicht ausdrücklich über die VillaWuff GmbH beauftragt, liegt die Organisation und Durchführung des Ablads in der Verantwortung des Auftraggebers.
2.3 Zufahrt & Abstellplatz
Die Lieferung erfolgt üblicherweise per LKW, auf Wunsch mit Kran- oder HIAB-Abladung.
Vorausgesetzt werden:
- eine geeignete Zufahrt für schwere Nutzfahrzeuge
- ein fester, ebener und tragfähiger Untergrund
- ausreichend Rangier- und Abladefläche
Orientierungswerte:
Reine LKW-Zufahrt (ohne Kranhub):
- Durchfahrtsbreite: ab ca. 3,0 m
- Durchfahrtshöhe: mindestens 4,0 m
Ablad mit LKW-Kran (HIAB):
Zusätzlich erforderlich sind:
- ausreichend freier Arbeitsraum im Kranbereich (typischerweise ca. 7–10 m, abhängig von Hubhöhe und Last)
- keine Hindernisse wie Bäume, Vordächer oder Oberleitungen
- ausreichender seitlicher Arbeits- und Schwenkbereich neben dem Fahrzeug
- tragfähige Flächen für die Kranabstützung
20’/40’ Container:
Je nach Abladeart (seitlich oder über das Fahrzeug) kann zusätzliche Rangier- und Stellfläche erforderlich sein.
Mobilkran (falls eingesetzt):
Es gelten die Vorgaben des jeweiligen Kranunternehmens. In der Regel sind zusätzlicher Freiraum, eine geeignete Aufstellfläche sowie die Einhaltung der Sicherheitsabstände zu elektrischen Leitungen erforderlich.
Die konkreten Anforderungen und Mindestmasse werden je nach Lieferort transparent in der Offerte angegeben.
Sollten Zufahrt, Platzverhältnisse oder Untergrund nicht den erforderlichen Bedingungen entsprechen, behalten wir uns vor, zusätzliche Aufwendungen wie beispielsweise:
- Wartezeiten
- erschwerte Abladebedingungen
- zusätzliche Kranarbeiten
- erneute Zustellversuche
nach Aufwand zu verrechnen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zufahrt, Stellfläche und Untergrund ausreichend tragfähig und für schwere Nutzfahrzeuge sowie gegebenenfalls Kranabstützungen geeignet sind.
Für Schäden, die aufgrund unzureichender Tragfähigkeit oder ungeeigneter Platzverhältnisse entstehen, übernimmt die VillaWuff GmbH keine Haftung.
2.4 Lieferzeit
Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 2–3 Wochen, abhängig vom jeweiligen Modell, Standort und der Verfügbarkeit.
Für bestimmte Container können Expresslieferungen innerhalb weniger Arbeitstage möglich sein.
Die genaue Lieferfrist wird in der jeweiligen Offerte transparent angegeben.
Liefertermine gelten als unverbindliche Richtwerte. Bei Verzögerungen aufgrund von Umständen, die nicht durch die VillaWuff GmbH verursacht wurden, verlängern sich die Fristen angemessen.
2.5 Stapelung, Sicherung & Verankerung
Die fachgerechte Platzierung, Stapelung, Verbindung, Verankerung sowie Sicherung der Container am Boden oder untereinander liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, dass:
- der Untergrund geeignet ist
- die Auflagepunkte korrekt ausgeführt sind
- Sicherungssysteme fachgerecht eingesetzt werden
- allfällige Fundamente den örtlichen Anforderungen entsprechen
Ein Positionieren, Stapeln oder Einsetzen von Verbindungselementen (z. B. Twistlocks) durch den Fahrer oder das beauftragte Transportunternehmen erfolgt – sofern überhaupt – nur im Einzelfall und ohne Verpflichtung.
Eine solche Unterstützung stellt keine statische, technische oder sicherheitsrelevante Prüfung oder Freigabe dar.
Empfehlungen oder Hinweise unsererseits erfolgen unverbindlich und ersetzen keine Prüfung durch qualifizierte Fachpersonen.
Bei gestapelten, verbundenen oder dauerhaft installierten Containern empfehlen wir, die Ausführung und Sicherung vorgängig durch geeignete Fachpersonen prüfen zu lassen.
Für Schäden infolge unzureichender Sicherung, Verankerung, Stapelung oder ungeeigneter Platzverhältnisse übernimmt die VillaWuff GmbH keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
2.6 Gefahrübergang & Prüfung
Der Gefahrübergang erfolgt bei:
- Abnahme,
- Abholung,
- oder erfolgtem Ablad.
Der Kunde ist verpflichtet, den Container unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Transport- oder Abladeschäden sind sofort zu melden.
Verdeckte Mängel müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich mit entsprechenden Fotos gemeldet werden.
Spätere Meldungen können nur berücksichtigt werden, wenn der Mangel bei einer rechtzeitigen Prüfung nicht erkennbar war.
Bei sichtbaren Transportschäden ist der Schaden, sofern vorhanden, auf dem Frachtpapier, Lieferschein oder Transportdokument zu vermerken.
2.7 Wartezeiten & Zusatzaufwände
Unsere Lieferungen werden sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Sollten dennoch zusätzliche Aufwendungen entstehen, beispielsweise durch:
- unerwartete Wartezeiten
- fehlgeschlagene Zustellversuche
- erschwerte Zufahrten
- zusätzliche Kran- oder Staplereinsätze
werden diese transparent nach Aufwand verrechnet.
Bei Annahmeverzug können nach vorheriger Vereinbarung Lager- oder Standkosten entstehen.
2.8 Transportversicherung
Eine Transportversicherung kann auf Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen werden.
3. Rückgabe, Umtausch & Reklamation
3.1 Rückgaberecht
Unsere Container werden ausschliesslich auf Basis individueller Angebote verkauft.
In der Schweiz besteht beim Distanzhandel grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht für solche individuell angebotenen Produkte.
Ein freiwilliges Rückgaberecht wird weder für gebrauchte noch für neue Container gewährt.
Ein Rücktritt ist daher nur im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte und den nachfolgenden Bestimmungen möglich.
3.2 Mängelrechte
Sollte ein Container trotz sorgfältiger Prüfung bei Lieferung einen erheblichen Sachmangel aufweisen, beispielsweise:
- Undichtigkeit
- strukturelle Schäden
- erhebliche funktionale Einschränkungen
stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) zu.
Je nach Einzelfall kann die VillaWuff GmbH folgende Lösungen anbieten:
- Nachbesserung
- Ersatzlieferung
- Preisnachlass
- Rückerstattung, sofern keine andere angemessene Lösung möglich ist
3.3 Falschlieferung
Sollte ausnahmsweise ein falscher Containertyp, eine falsche Grösse oder eine falsche Farbe geliefert werden, organisiert die VillaWuff GmbH selbstverständlich eine korrekte Lieferung oder einen entsprechenden Austausch.
3.4 Keine Mängel stellen insbesondere dar
Keine Mängel sind insbesondere:
- übliche Gebrauchsspuren
- Kratzer
- Beulen
- oberflächlicher Rost
- Reparaturstellen
- Farbabweichungen
- leichte Handling-Spuren durch Transport oder Umschlag
sofern Dichtigkeit, Funktion und strukturelle Integrität gewährleistet sind.
3.5 Fristen und Ablauf
Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung oder Abholung zu melden.
Die Meldung muss enthalten:
- Fotos des Mangels
- kurze Beschreibung
- Auftragsdaten oder Containernummer (falls vorhanden)
Die Meldung ist per E-Mail an folgende Adresse zu senden:
3.6 Kundenspezifische Ausführungen
Für Container, die nach individuellen Kundenvorgaben angepasst oder hergestellt wurden, besteht kein Rücktritts- oder Rückgaberecht.
Dies gilt insbesondere für:
- Zuschnitte
- Einbau von Türen oder Fenstern
- Sonderlackierungen
- Sonderfarben
- individuelle Umbauten
- kundenspezifische Anpassungen
Diese Leistungen werden speziell nach Kundenanforderung ausgeführt.
4. Nutzung, Modifikation & Bewilligungen
4.1 Bewilligungen
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen einzuholen.
Dies betrifft insbesondere:
- Baubewilligungen
- Zonenvorschriften
- Brandschutzanforderungen
- lokale Vorschriften und Auflagen
Bei der Nutzung von Containern als Technik-, Anlagen- oder Batteriecontainer können zusätzliche technische und sicherheitsrelevante Anforderungen gelten, beispielsweise:
- Belüftung
- Klimatisierung
- Brandschutz
- Fluchtwege und Notausgänge
- elektrische Installationen
Die Einhaltung sämtlicher geltender Vorschriften liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Käufers.
4.2 Modifikationen & CSC-Zulassung
Bauliche oder strukturelle Veränderungen am Container, beispielsweise:
- Einbau von Fenstern
- Einbau von Türen
- Verkaufsöffnungen
- sonstige Änderungen an der Konstruktion
können zum Verlust der CSC-Zulassung führen.
Bei geplanten Änderungen empfehlen wir die vorgängige Prüfung durch eine geeignete Fachstelle.
Bei individuellen Anpassungen am Container übernimmt die VillaWuff GmbH keine Zusicherung bezüglich bau-, energie- oder statikbezogener Eigenschaften, insbesondere nicht für:
- Dämmwerte
- U-Werte
- Brandschutzklassifizierungen
- statische Berechnungen
- Schweisszertifikate
Allfällige Anforderungen müssen vom Käufer vor der Umsetzung mit zuständigen Behörden, Planern oder Fachpersonen abgeklärt werden.
4.3 Markierungen & Containernummern
Änderungen oder Eingriffe an:
- CSC-Plaketten
- Containernummern
- Eigentümer-Codes
- ISO-Kennzeichnungen
erfolgen ausschliesslich auf eigenes Risiko des Käufers.
4.4 Hygiene & mögliche Rückstände
Gebrauchte Container können trotz Reinigung Rückstände aus früheren Transporten oder Behandlungen aufweisen, beispielsweise durch:
- Transportgüter
- Begasungen
- vorherige Nutzung
Bei sensiblen Anwendungen empfehlen wir geeignete Massnahmen wie:
- ausreichende Belüftung
- Reinigung und Versiegelung
- fachgerechte Prüfung vor Nutzung
Auch neue sogenannte «One-Way»-Container können aufgrund ihres Ersttransports leichte Spuren aufweisen.
4.5 Nutzung als Wohn- oder Werkstattraum
Bei einer dauerhaften Nutzung als Wohnraum, Büro, Werkstatt oder ähnlichen Aufenthaltsraum ist der Käufer verpflichtet, alle lokalen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Für solche Anwendungen empfehlen wir grundsätzlich die Verwendung neuer Container oder speziell dafür ausgeführter Containerlösungen.
4.6 Instandhaltung, Dichtheit & sichere Nutzung
Der Käufer ist für die fachgerechte Nutzung, Wartung und Sicherung des Containers verantwortlich.
Dazu gehören insbesondere:
- regelmässige Kontrolle von Dach, Seitenwänden, Bodenrahmen und Eckbeschlägen
- Pflege und Schutz vor Korrosion
- Ausbesserung von Lackschäden
- Kontrolle und Schmierung der Türmechanismen
- Überprüfung und Erneuerung von Türdichtungen
- ausreichende Belüftung zur Vermeidung von Kondenswasser
- Entfernung von Schnee bei hoher Schneelast
Der Container muss auf einem geeigneten, tragfähigen und möglichst ebenen Untergrund aufgestellt werden.
Eine ausreichende Sicherung gegen:
- Wind
- Verrutschen
- Umkippen
- unsachgemässe Stapelung
muss durch den Käufer gewährleistet werden.
Schäden aufgrund unsachgemässer Aufstellung, unzureichender Sicherung oder fehlender Wartung fallen nicht unter die Gewährleistung.
Kondenswasserbildung kann abhängig von:
- Temperaturunterschieden
- Luftfeuchtigkeit
- Nutzung
- gelagerten Waren
auftreten und stellt keinen Mangel dar.
Der Nutzer ist selbst verantwortlich für geeignete Massnahmen zur Feuchtigkeitskontrolle, beispielsweise:
- ausreichende Belüftung
- Trockenmittel
- geeignete Lagerbedingungen
Bei stationärer Nutzung, insbesondere in Regionen mit hoher Schnee- oder Windbelastung, muss der Käufer geeignete Sicherungsmassnahmen treffen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Schneeräumung bei hoher Belastung
- fachgerechte Verankerung
- Sicherung gegen starke Windlasten
Für Schäden aufgrund unzureichender Sicherung oder witterungsbedingter Einflüsse übernimmt die VillaWuff GmbH keine Haftung.
Die zulässigen Boden- und Punktlasten sind einzuhalten.
Schäden durch Überladung oder unsachgemässe Beladung fallen nicht unter die Gewährleistung.
Die VillaWuff GmbH haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Schäden, die durch Nutzung, Aufstellung oder Betrieb des Containers entstehen, insbesondere nicht für Schäden am Inhalt des Containers oder an Dritten.
4.7 CSC-Plakette bei Transportnutzung
Für den gewerblichen Einsatz im Containerverkehr, insbesondere:
- Seetransporte
- Bahntransporte
- Strassentransporte
- kombinierte Transporte
ist eine gültige CSC-Sicherheitszulassung erforderlich.
Bei ausschliesslich stationärer Nutzung, beispielsweise als Lagercontainer, ist eine Verlängerung der CSC-Zulassung üblicherweise nicht erforderlich.
Die Verantwortung für:
- Prüfung
- Verlängerung
- Einhaltung der CSC-Vorschriften
liegt beim Käufer.
Bauliche Änderungen können die CSC-Zulassung ungültig machen und gegebenenfalls eine erneute Prüfung erforderlich machen.
4.8 Inhalt & Gefahrgut
Die Lagerung oder der Transport von:
- Gefahrstoffen
- leicht entzündlichen Materialien
- gesundheitsgefährdenden Stoffen
- umweltschädlichen Stoffen
- gesetzlich verbotenen Materialien
ist untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und sämtliche gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Der Käufer trägt allein die Verantwortung für den Inhalt des Containers.
Er haftet für sämtliche Schäden, Kosten oder behördlichen Massnahmen, die durch ungeeignete Inhalte oder unsachgemässe Beladung entstehen.
4.9 Vorgehen im Schadensfall
Sollte es trotz sorgfältiger Lieferung und Aufstellung zu Problemen kommen, bemüht sich die VillaWuff GmbH gemeinsam mit dem Kunden um eine faire und praktikable Lösung.
Dies berührt jedoch nicht die gesetzlichen Regelungen sowie die in diesen AGB festgelegten Haftungsbeschränkungen.
4.10 CSC-Prüfung und Fremdleistungen
Falls ein Container mit gültiger CSC-Plakette geliefert wird, erfolgt die entsprechende Prüfung durch eine unabhängige und zertifizierte Prüforganisation.
Die VillaWuff GmbH ist keine eigene Prüfstelle und übernimmt keine Verantwortung für:
- Durchführung der Prüfung
- Prüfergebnisse
- Gültigkeit der CSC-Zulassung
sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.
Zum Zeitpunkt der Lieferung wird sichergestellt, dass die CSC-Kennzeichnung gemäss Hersteller- oder Lieferantenunterlagen gültig ist und der Container als transportfähig («cargo worthy») ausgewiesen wurde.
Bei späteren Änderungen, Umbauten oder unsachgemässer Nutzung kann die CSC-Zulassung erlöschen.
Eine erneute Prüfung oder Verlängerung liegt in der Verantwortung des Käufers.
4.11 Elektroinstallation & Anschluss
Werden Container mit interner Elektroinstallation geliefert, umfasst unsere Leistung ausschliesslich die im Angebot beschriebene Installation innerhalb des Containers.
Der Anschluss an bestehende Gebäudeinstallationen sowie erforderliche:
- Installationsanzeigen
- Sicherheitsnachweise
- Schlusskontrollen gemäss geltenden Vorschriften
sind durch den Käufer über einen konzessionierten Elektroinstallateur zu organisieren.
Die Einhaltung aller nutzungs- und standortspezifischen elektrotechnischen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Käufers.
Für Schäden aufgrund unsachgemässer Anschlüsse, Überlastung oder nicht normgerechter Elektroinstallationen übernimmt die VillaWuff GmbH keine Haftung.
4.12 Erdung, Potentialausgleich & Blitzschutz
Bei Containern mit elektrischen Installationen, beispielsweise als:
- Bürocontainer
- Werkraum
- Technikcontainer
ist der Käufer für die Einhaltung aller elektrotechnischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen verantwortlich.
Dies umfasst insbesondere:
- Erdung
- Potentialausgleich
- gegebenenfalls Blitzschutzmassnahmen
Die Umsetzung muss durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen erfolgen.
Die VillaWuff GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund unzureichender oder nicht normgerechter elektrischer Absicherung.
5. Bauseitige Leistungen
Folgende Leistungen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers:
Baubewilligungen:
Falls erforderlich, sind diese durch den Kunden einzuholen.
Untergrund / Fundamente:
Empfohlen wird ein fester, ebener und tragfähiger Untergrund. Je nach Nutzung können Punkt- oder Streifenfundamente erforderlich sein.
Kran oder Stapler für den Ablad:
Sofern der Ablad nicht ausdrücklich über die VillaWuff GmbH bestellt wurde, ist dieser durch den Auftraggeber zu organisieren.
Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde zusätzliche Informationen zur geeigneten Platzierung und Sicherung.
6. Zahlung & Stornierung
Alle Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, trägt der Käufer allfällige Bank- oder Wechselkurskosten bei internationalen Überweisungen.
6.1 Zahlung
Die Zahlung erfolgt üblicherweise per:
- Vorkasse
- Banküberweisung
Andere Zahlungsarten können individuell vereinbart werden.
Die Lieferung oder Abholung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
6.2 Stornierungsgebühr
Bei einer Stornierung behalten wir uns vor, eine Stornierungsgebühr zwischen 10 % und 50 % des Warenwertes zu berechnen.
Die Höhe richtet sich nach:
- Bearbeitungsstand
- bereits entstandenen Kosten
- Aufwand für Beschaffung oder Sonderanfertigungen
Bei Grossprojekten oder Sonderanfertigungen kann die Stornierungsgebühr entsprechend höher ausfallen.
6.3 Preise & Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich ausgewiesen.
Bei Angeboten mit mehreren Varianten oder Zusatzleistungen werden die Preise transparent pro Position aufgeführt.
Der verbindliche Endpreis ergibt sich aus der vom Kunden gewählten Ausstattung und wird in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesen.
Transport- und Abladekosten werden separat ausgewiesen, sofern diese nicht bereits im Angebot enthalten sind.
7. Zoll / Verzollung (Schweiz)
Container, die in der Schweiz verkauft werden und dauerhaft in der Schweiz verbleiben, werden ordnungsgemäss in die Schweiz eingeführt und verzollt.
Die Kosten für die Schweizer Einfuhrzollabfertigung sind in den ausgewiesenen Containerpreisen bereits enthalten, sofern in der Offerte nichts Abweichendes angegeben ist.
8. Qualitätsmerkmale – Seecontainer
(gilt nicht für Lagercontainer oder Schnellbaucontainer)
Gebrauchte Seecontainer
Qualität STANDARD
Sofern nicht anders angegeben, entsprechen gebrauchte Seecontainer der Qualität STANDARD.
Diese Container sind:
- wind- und wasserdicht
- technisch funktionsfähig
- gegebenenfalls repariert
- für Lager- und Transportzwecke geeignet
Aufgrund der vorherigen Nutzung können sichtbare Gebrauchsspuren vorhanden sein, beispielsweise:
- Beulen
- Kratzer
- Abschürfungen
- Lackschäden
- oberflächlicher Rost
- Reparaturstellen oder Ausbesserungen
Solche Gebrauchsspuren sind bei gebrauchten Seecontainern branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern Dichtigkeit, Funktion und strukturelle Stabilität gewährleistet sind.
Es besteht keine zusätzliche vertragliche Garantie. Die gesetzlichen Rechte gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) bleiben unberührt.
Qualität Cargo Worth / WWT (falls verfügbar)
Container der Qualität Cargo Worth / WWT (Wind & Water Tight) sind:
- wind- und wasserdicht
- funktionstüchtig
- für bestimmte Transportzwecke geeignet (innerhalb einer gültigen CSC-Zulassung)
Diese Container werden in der Regel nicht optisch aufbereitet und können stärkere Gebrauchsspuren aufweisen.
Für den Einsatz im Seetransport ist eine gültige CSC-Zulassung erforderlich. Die entsprechenden Details werden in der jeweiligen Offerte angegeben.
Es besteht keine zusätzliche vertragliche Garantie. Die gesetzlichen Rechte gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) bleiben unberührt.
Hinweis zu «wind- und wasserdicht» (WWT)
Die Bezeichnung WWT (Wind & Water Tight) entspricht dem branchenüblichen Zustand eines gebrauchten Seecontainers.
Sie bedeutet, dass der Container unter normalen Wetterbedingungen keinen aktiven Wassereintritt aufweist.
Durch äussere Einflüsse können dennoch entstehen:
- Kondenswasser
- Feuchtigkeit durch Temperaturunterschiede
- Feuchtigkeitsbildung durch gelagerte Waren
Dies stellt keinen Mangel dar.
Die tatsächliche Lebensdauer eines Containers hängt unter anderem ab von:
- Standort
- Witterungseinflüssen
- Nutzung
- regelmässiger Pflege und Wartung
Für eine möglichst lange Nutzungsdauer empfehlen wir neue Container.
Neue / neuwertige Seecontainer
Neue sogenannte One-Way-Container können aufgrund ihres Ersttransports oder Umschlags leichte Gebrauchsspuren aufweisen.
Möglich sind beispielsweise:
- leichte Kratzer
- Abschürfungen
- kleine Beulen
- Transportspuren
Diese Spuren sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar, sofern:
- die Dichtigkeit gewährleistet ist
- der Container technisch einwandfrei funktioniert
- die strukturelle Stabilität erhalten bleibt
Solche Handling-Spuren berechtigen nicht zu Reklamationen oder Ersatzlieferungen.
9. Recht & Gerichtsstand
9.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht.
Die Anwendung des internationalen Privatrechts (IPRG) sowie des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
9.2 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der:
VillaWuff GmbH
Promenadenweg 5
2540 Grenchen
Schweiz
9.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
9.4 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der in der Offerte festgelegte Übergabeort.
Falls keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt der Sitz der VillaWuff GmbH als Erfüllungsort.
10. Beilagen / Kunden-Informationsblatt
Nach Bestellung bzw. zusammen mit der Auftragsbestätigung stellen wir dem Kunden bei Bedarf zusätzliche Informationen zur Verfügung.
Diese können insbesondere enthalten:
- Hinweise zur Platzierung
- Informationen zur Handhabung
- Empfehlungen zur sicheren Nutzung von See- und Lagercontainern
Die Informationen dienen ausschliesslich als Orientierungshilfe für die sachgerechte Aufstellung und Nutzung.
Sie ersetzen keine:
- bauliche Beratung
- statische Prüfung
- technische Fachplanung
- sicherheitsrelevante Beurteilung durch Fachpersonen
Die Angaben stellen keine verbindliche technische oder statische Beratung dar.
Bei Widersprüchen zwischen Websiteangaben, allgemeinen Informationen, Offerten oder Auftragsbestätigungen haben die schriftliche Offerte und Auftragsbestätigung sowie diese AGB Vorrang.
